Warum unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch dennoch gestellt werden

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 Warum unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch dennoch gestellt werden

Vielleicht kennst du die folgende Situation aus Erzählungen von Freunden und Bekannten oder weil du selbst schon einmal in ebendieser warst: Du sitzt im Bewerbungsgespräch, es läuft sehr gut, du hast die Fragen souverän beantwortet und plötzlich stellt dir einer der Gesprächspartner aus dem Nichts eine Frage, die dich ins Stocken kommen lässt. Beispielsweise eine Frage zu deinem Familienstand oder deinen Eltern. Du bist verwirrt und dir kommt folgender Gedanke: Die Frage darf er mir doch gar nicht stellen! Aber warum tun manche Personaler dennoch genau das?

 

Wie die allermeisten Bewerber wissen, gibt es einige Fragen, die dir in einem Bewerbungsgespräch nicht gestellt werden dürfen. Grundlage hierfür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Demnach sind Fragen zu folgenden Themen tabu:

 

  • Fragen zu Familie (Sexualität, Familienstand, Kinderplanung)
  • Fragen zur gesundheitlichen Situation (vergangene Erkrankungen)
  • Fragen zu privaten Ansichten (Religion, politische Ansichten)
  • Generelle Fragen zur Person (Alter, Herkunft, Geschlecht, Vermögen)
     

 

Es gibt allerdings einige Ausnahmen für diese Regelungen. Nämlich immer dann, wenn die Information für die Ausübung der Tätigkeit elementar ist. Wenn du dich auf einen Job bewirbst, der schwere körperliche Arbeit voraussetzt, dann ist es das Recht des Arbeitgebers, dich nach deiner körperlichen Verfassung zu fragen. Das gleiche gilt bei einer Stelle als Buchhalter bezüglich deiner eigenen Vermögenssituation. Kein Unternehmen möchte einen Buchhalter einstellen, der privat Schuldenberge angehäuft hat.

 

Doch weshalb stellen manche Personaler dennoch eine unzulässige Frage? Meistens, um herauszufinden, wie du mit diesen Fragen umgehst. Schließlich könntest du im Beruf auch auf Situationen stoßen, die eine entschiedene Haltung von dir erfordert. Doch wie kannst du auf diese Fragen reagieren? Grundsätzlich hast du drei Möglichkeiten:

 

  1. Schweigen:  Du brauchst diese Frage niemals zu beantworten. Es reicht der einfache Hinweis, dass es sich um eine unzulässige Frage handelt, die du daher nicht beantworten wirst.
  2. Lügen: Tatsächlich darfst du bei der Antwort auf eine solche Frage ungestraft lügen. Du hast das Recht zur Lüge. Selbst wenn du aktuell schwanger wärst und dem Arbeitgeber auf die Frage nach der Familienplanung sagst, dass keine Kinder erwartet und geplant sind, musst du mit keinen arbeitsrechtlichen Folgen rechnen. Doch achte in diesem Fall unbedingt darauf, dass die Lüge glaubhaft wirkt. Der Arbeitgeber sollte auf keinen Fall merken, dass du ihn gerade anlügst.
  3. Wahrheit: Du kannst die Frage natürlich auch wahrheitsgemäß beantworten. Es ist schließlich dir selbst überlassen, was du über dich preisgibst. Manche Menschen empfinden einige der Fragen auch gar nicht als unangenehm. Bedenke allerdings, dass sich die Antwort eventuell negativ auf den Entscheidungsprozess auswirken kann.
     

Unabhängig von deiner Entscheidung solltest du dir aber immer eine Frage stellen: Möchte ich tatsächlich bei einem Unternehmen arbeiten, welches mir in meinem Bewerbungsgespräch eine Frage stellt, die mir unangenehm und gleichzeitig unzulässig ist? Diese Frage solltest du ehrlich beantworten. Du erfährst durch diese Situation vielleicht deutlich mehr über das Unternehmen als während deiner vorangegangenen Recherche.

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