Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jobware GmbH
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und Jobware. Der Geltung von entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird widersprochen, es sei denn ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Stellenmarkt
Jobware und das Jobware-Logo sind eingetragene Markenzeichen der Jobware GmbH, Paderborn, Deutschland. Alle von Jobware veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder usw.) unterliegen dem Urheberrecht der Jobware GmbH. Ausgenommen hiervon sind die Informationen (Texte, Bilder usw.), die vom Auftraggeber beigestellt werden. Jobware ist berechtigt, die Gestaltung und Darstellungsformen seiner betriebenen Internetplattformen nach eigenem Ermessen jederzeit anzupassen. Jobware ist berechtigt, einzelne Funktionalitäten und Inhalte seiner Services zu verändern, zu ergänzen oder abzuschalten, solange dadurch nicht wesentliche Leistungspflichten von Jobware gegenüber dem Kunden beeinträchtigt werden. Jobware ist berechtigt, regelmäßige Tests auf seinen Webseiten durchzuführen. In der Regel wird Jobware Kunden nicht im Voraus über solche Tests informieren. Grundsätzlich hat der Kunde keinen Anspruch darauf, der Durchführung eines Tests zu widersprechen.
Anzeigenauftrag
Grundlage für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen ist ein vom Kunden übermittelter Auftrag. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder Leistungserbringung zustande. Mit dem Zustandekommen des Vertrags ist keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software von Jobware verbunden. Die Veröffentlichung von Anzeigen setzt voraus, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Informationen bereitstellt. Die Berücksichtigung von Layout- und Platzierungswünschen liegt im Ermessen von Jobware. Sofern nicht anders vereinbart, sind gekaufte Leistungen innerhalb einer Frist von 24 Monaten zu verbrauchen.
Bearbeitung- und Fristen
Jobware veröffentlicht die Anzeige (Online-Schaltung) möglichst ab dem vom Auftraggeber gewünschten Datum. Zu berücksichtigen ist, dass für die Erstellung der Anzeige bis zu 3 Werktage benötigt werden. Wird kein Erscheinungsdatum genannt, erfolgt die Veröffentlichung direkt im Anschluss an die Erstellung der Anzeige.
Ablehnungsrecht
Jobware behält sich vor, Aufträge oder Anzeigen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, z. B. wenn der Inhalt der Anzeige oder der Inhalt aus der Anzeige heraus verlinkter Seiten nach pflichtgemäßem Ermessen von Jobware gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für Jobware unzumutbar ist. Wurde die Anzeige bereits veröffentlicht, kann Jobware die Veröffentlichung stoppen. Dies wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt unberührt.
Performanceoptimierung
Um den Rücklauf auf Stellenanzeigen des Kunden stetig zu optimieren sowie die Quantität und Qualität der abrufbaren Gesuche zu erhöhen, geht Jobware Kooperationen in verschiedenen Medien (einschließlich Online, Offline, TV, Mobil und Bewegbildprodukte sowie neue Nutzungsarten) ein. Zu diesem Zweck werden die Leistungselemente, z. B. die Stellenanzeige, Name und Logo des Kunden, online und/oder offline in Print, Ton oder Bild von Jobware veröffentlicht u. a. auch in Print- oder Online-Medien von Kooperationspartnern veröffentlicht; Jobware behält sich vor, die Kategorisierung, Rubrizierung oder Darstellungsweise von Stellenanzeigen nach eigenem Ermessen anzupassen oder zu ändern. Der Kunde hat kein Recht auf die Veröffentlichung seiner Stellenanzeigen in einer bestimmten, von ihm ausgewählten Kategorie, Rubrik, Darstellungsweise oder Kooperationsplattform.
Gehaltsprognosen
Eine Stellenanzeige kann zusammen mit einer Gehaltsprognose ausgespielt werden. Der Kunde kann eine Gehaltsspanne für seine geschaltete Stellenanzeige angeben. Diese muss der Wahrheit entsprechen. Jobware behält sich vor, eine vom Kunden angegebene Gehaltsspanne nicht in der Anzeige auszuspielen oder anzupassen, sofern die berechtigte Vermutung besteht, dass die Werte nicht der Wahrheit entsprechen oder die Werte missbräuchlich angegeben worden sind. Jobware behält sich das Recht vor, eigenständig eine Gehaltsprognose in Bezug auf die vom Kunden geschaltete Stellenanzeige anzugeben.
Firmenportraits
Im Bereich „Unternehmensprofile“ wird ein Kurzprofil des Kunden veröffentlicht. Hierzu stellt Jobware dem Kunden Eingabefelder zur Verfügung, die dieser selbst ausfüllen kann. Verlinkungen auf Webseiten und Inhalte von Wettbewerbern oder Verwendung von Wettbewerberinhalten von Jobware sind nicht zulässig, soweit nicht der Kunde selbst Wettbewerber von Jobware ist und auf seine eigene Webseite verlinkt. Das Unternehmensprofil kann auch über die Schaltungsdauer einer Stellenanzeige hinaus auf dem Jobware Webangebot sichtbar sein. Jobware behält sich vor, das Unternehmensprofil mit öffentlich zugänglichen Unternehmensangaben selbst zu befüllen.
Verantwortung für Inhalte & Cookies
Der Kunde räumt Jobware das notwendige, nicht-ausschließliche Nutzungsrecht an den geistigen Leistungsrechten des Kunden ein, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Stellenanzeigen können von registrierten Nutzer*innen „gemerkt“ werden. Für diese Nutzer und diejenigen, die einen Bewerbungsprozess gestartet haben, sind die Stellenanzeigen über die Laufzeit hinaus für bis zu 6 Monate sichtbar.
Die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Texte, Software, Musik, Bilder, Grafiken, Videos, Anzeigen und andere Inhalte trägt allein der Auftraggeber. Jobware ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob Rechte Dritter verletzt werden.
Das Setzen von Cookies aus Anzeigen heraus ist dem Auftraggeber nicht erlaubt. Jobware ist nicht verpflichtet, Anzeigen daraufhin zu überprüfen. Jobware ist berechtigt, derartige Inhalte ohne Rücksprache teilweise oder gesamthaft zu entfernen. Die Veröffentlichung von Anzeigendokumenten, die Cookies setzen, stellt keine – auch nicht im Wiederholungsfall – stillschweigende Zustimmung seitens Jobware dar.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Jobware von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrags erwachsen und ersetzt Jobware alle etwaigen Kosten. Jobware wird den Auftraggeber unverzüglich über die Anmeldung von Ansprüchen seitens Dritter unterrichten und dem Auftraggeber Gelegenheit geben, sich an der Rechtsverteidigung zu beteiligen.
API Anbindung
Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Applikationen mit den Jobware Webangeboten zu verbinden, die den Anforderungen von Jobware (API-Dokumentation) entsprechen. Eine Applikation umfasst alle Programme oder IT-Systeme des Kunden, die verbunden, erstellt und/oder angepasst werden sollen und die direkt für die Verbindung und/oder Kommunikation, mit der Jobware-API benötigt werden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Applikation sorgfältig und fortwährend dahingehend zu überprüfen, dass sie keine Schadsoftware, wie zum Beispiel Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojanische Pferde, enthält oder diese über die Jobware-API überträgt. Der Kunde verpflichtet sich dazu, keine DNS-Attacken auszuführen. Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Applikation im laufenden Betrieb nicht den Anforderungen entspricht, wird Jobware den Kunden umgehend benachrichtigen und ihn auffordern, den Fehler unverzüglich zu beheben, wobei sich die Frist für die Behebung nach der Schwere des Fehlers richtet. Kommt der Kunde der Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, behält Jobware sich das Recht vor, den Zugang zur API bis zur Behebung des Fehlers zu sperren und Leistungen, die von dem Betrieb der API-Schnittstelle abhängen, einzustellen. Im Falle eines externen Angriffs oder technischen Ausfalls auf Seiten des Kunden oder seiner Dienstleister, der die Daten oder Systeme von Jobware schädigen kann, hat der Kunde Jobware unverzüglich per E-Mail oder telefonisch zu informieren und alle möglichen und erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Daten und Systeme von Jobware vor Schäden zu bewahren.
Der Kunde verpflichtet sich, die in der API-Dokumentation aufgeführten Rate-Limits zu beachten. Rate-Limits sind Beschränkungen, die festlegen, wie oft eine API innerhalb eines bestimmten Zeitraums aufgerufen werden darf. Sie dienen dazu, die Stabilität und Verfügbarkeit der API zu gewährleisten, indem sie verhindern, dass einzelne Nutzer oder Anwendungen die Systemressourcen übermäßig beanspruchen. Anfragen, die über das angegebene Rate-Limit erfolgen, werden als DDoS-ähnliche Angriffe eingestuft und können zur vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung der Jobware-API führen, oder, bei wiederholten oder erheblichen Beeinträchtigungen der Internetplattform, zur Beendigung des Vertrages, bzw. einer Teilleistung. Die Internetplattform umfasst die Gesamtheit aller software- und hardwareähnlichen Systeme, die verwendet werden, um die Leistung der Jobware Webangebote zu ermöglichen. Erheblich ist eine Beeinträchtigung dann, wenn sie zu Datenverlusten oder Unterbrechungen des Betriebs der Internetplattform führt.
Reklamationsfrist
Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Online-Schaltung geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die unverzügliche Beseitigung der beanstandeten Mängel sowie die entsprechende Verlängerung des Zeitraums, für den die Anzeige online vorgehalten wird. Handelt es sich um schwerwiegende Mängel, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht.
Gewährleistung
Die Vorhaltung von Anzeigen erfolgt, ohne dass Jobware eine Gewähr für eine bestimmte Anzahl von Online-Zugriffen oder Bewerbungen übernimmt.
Aufbewahrungsfrist
Nach beendeter Veröffentlichung (Offline-Schaltung) bewahrt Jobware digital zur Verfügung gestellte Vorlagen mindestens drei Monate lang auf.
Zahlungsvereinbarungen, Kostenregelung und Zurückbehaltungsrecht
1. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Vertragsschluss, es sei denn es ist individualvertraglich etwas anderes vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Jobware behält sich das Recht vor, Vorleistungen des Kunden zu verlangen.
2. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, wird der Zahlungsanspruch mit Vertragsabschluss fällig und ist vom Kunden innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
3. Bei Zahlungsverzug oder Stundung kann Jobware Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Einziehungskosten berechnen. Jobware ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, Leistungen sowie Teile davon bis zur vollständigen Zahlung einzustellen und Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Wird bei einer vereinbarten Ratenzahlung eine Rate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig. Das Zurückbehaltungsrecht gilt entsprechend.
Verfügbarkeit
Jobware erbringt die Leistungen mit einer regelmäßigen Gesamtverfügbarkeit von 99% im Jahresmittel. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen Leistungen aufgrund von planmäßigen Wartungsarbeiten oder zur Durchführung kritischer Updates, die der Aufrechterhaltung und Verbesserung der Servicesicherheit und -qualität dienen, nicht verfügbar sind. Jobware wird diese Wartungsarbeiten außerhalb der Kerngeschäftszeiten durchführen, sofern dies möglich ist.
Kündigungsrecht
Soweit die Leistungserbringung von Jobware von Dritten abhängig ist, erfolgt diese unter dem Vorbehalt der Leistungserbringung seitens des Dritten. Sollte der Dritte die Leistung nicht erbringen, informiert Jobware den Auftraggeber über die Nichterbringung seitens des Dritten unverzüglich und erstattet das anteilige Entgelt für die vom Dritten nicht erbrachte Leistung dem Auftraggeber.
Schadensersatz
Jobware haftet nur für Schäden, die Jobware, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der Verletzung von Kardinalpflichten, die auf eine Pflichtverletzung von Jobware, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ruhen, haftet Jobware auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Im Falle der Haftung für einfach fahrlässig verletzte Kardinalpflichten sind die Ansprüche des Auftraggebers jedoch auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Sofern Jobware dem Kunden Textvorschläge oder sonstige Inhalte für die Erstellung sowie Verwaltung von Stellenanzeigen zur Verfügung stellt, ist der Kunde verpflichtet, diese vor Verwendung zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie geltenden rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Insoweit übernimmt Jobware keinerlei Gewährleistung oder Garantien dafür, dass die Inhalte den spezifischen Anforderungen des Kunden entsprechen und/oder fehlerfrei sind. Der Kunde ist für die Inhalte von Nachrichten, die Jobware in dessen Namen oder Auftrag an Bewerber übermittelt, verantwortlich.
Geheimhaltung
Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von Benutzernamen, Kennwörtern oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte oder sonstige nicht autorisierte Personen verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte oder sonstige nicht autorisierte Personen haftet der Kunde, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, Jobware unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, die sie mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag sowie im Rahmen seiner Durchführung erhalten haben und die technischer, finanzieller oder sonst geschäftlicher oder vertraulicher Natur sind, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Geheimhaltungspflicht betrifft insbesondere sämtliche Informationen zur Preisgestaltung und zu Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen sowie zur Performance geschalteter Stellenanzeigen (Page Impressions, Conversions, Response), soweit sie dem Kunden von Jobware zur Verfügung gestellt werden, sowie personenbezogene Daten von Bewerbern. Im Falle der Verletzung einer Geheimhaltungspflicht verpflichtet sich die offenbarende Partei zur Zahlung einer Vertragsstrafe an die andere Partei, die im Einzelfall von der anderen Partei nach billigem Ermessen bestimmt werden kann.
Anpassungen der AGB
Jobware behält sich vor, diese AGB anzupassen, sofern dies erforderlich ist. Erforderlich ist eine Anpassung bei
• Umsetzung von Änderungen des anwendbaren Rechts;
• Korrektur redaktioneller Fehler;
• Präzisierung von Klauseln zur Erleichterung der Auslegung des Vertrages;
• Aufnahme neuer Produkte.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist 33098 Paderborn.
Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
Die Jobware GmbH als Tochtergesellschaft der Medien Union Holdinggesellschaft fällt unter den Anwendungsbereich des sogenannten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Dieses verpflichtet die Jobware GmbH dazu, in ihren Lieferketten gesetzlich definierte menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten umfassend zu beachten. Die entsprechenden Dokumente, u. a. Grundsatzerklärung, Verhaltenskodex und Verfahrensordnung zum Beschwerde- und Hinweisgeberverfahren sind auf www.medien-union.de veröffentlicht.
Salvatorische Klausel
Sollten Teile der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt.
Stand: Juli 2025