Das Arbeitsamt mag bei vielen Menschen einen schlechten Ruf haben. Doch in vielen Fällen kann es sehr hilfreich sein, das Arbeitsamt zu kontaktieren. Selbst wenn Sie nicht arbeitslos werden, sollten Sie sich dennoch beim Arbeitsamt melden. Denn das Arbeitsamt verfügt über Angebote, die das Überweisen von Arbeitslosengeld übersteigen. Worum es sich dabei handelt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Grundsätzlich gilt in Deutschland für Arbeitnehmer die Pflicht, sich arbeitssuchend zu melden, wenn ein Beschäftigungsverhältnis auf sein Ende zugeht. Mit der Arbeitsuchendmeldung zeigen Sie der Agentur für Arbeit an, dass Sie aus Ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden und wegen drohender Arbeitslosigkeit nach Arbeit suchen. Sie sollten sich spätestens drei Monate vor Ende des jetzigen Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden. Wenn Sie erst später erfahren, dass Sie arbeitslos werden, melden Sie sich bitte innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend.
Die Arbeitsuchendmeldung sollte aber nicht mit der Arbeitslosenmeldung verwechselt werden. Mit der Arbeitslosmeldung zeigen Sie an, dass die Arbeitslosigkeit eingetreten ist oder in Kürze eintreten wird. Die Arbeitsuchendmeldung zeigt nur an, dass Sie sich demnächst auf Arbeitssuche befinden.
Warum sollten Sie sich überhaupt arbeitssuchend melden? Zu einen ist es gesetzliche Vorgabe, dass Sie sich arbeitssuchend melden müssen, bevor Sie sich arbeitslos melden können. Wenn Sie sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet haben, dann können Sie mit einer Sperrfrist belegt werden, wodurch sich Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld verzögert, sollte es zur Arbeitslosigkeit kommen. Weiterhin können Sie die individuelle Beratung der Agentur für Arbeit auch erst in Anspruch nehmen, wenn Sie arbeitssuchend gemeldet sind. Dann bietet Ihnen das Arbeitsamt einen Beratungstermin an und unterstützt Sie bei der Jobsuche, damit die Arbeitslosigkeit gar nicht erst eintritt. Wenn Sie dann den nahtlosen Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis geschafft haben, wird Ihr Status als Arbeitssuchender wieder aufgehoben, ohne dass Ihnen daraus negative Folgen erwachsen.
Falls Sie trotz aller Bemühungen doch keinen direkten Übergang herstellen konnten, sollten Sie sich direkt am ersten Tag Ihrer Beschäftigungslosigkeit persönlich arbeitslos melden. Dann können die Leistungen des Arbeitsamtes ohne Verzögerung beantragt werden. Auch während Ihrer Arbeitslosigkeit berät und unterstützt die Agentur für Arbeit Sie bei Ihrer Jobsuche, damit Sie möglichst schnell „Ich hab den Job!“ sagen können.