Notlügen im Bewerbungsgespräch vs. das Fragerecht des Arbeitgebers1

„In meinem letzten Job bin ich super mit meinen Kollegen klar gekommen, als Team haben wir effizient zusammengearbeitet.“ oder „Ich schaue in meiner Freizeit wenig fern, ich treffe mich viel mit Freunden und mache Sport.“ sind beispielsweise Sätze eines Bewerbers, die die Realität etwas beschönigen können. Wer gibt schon gerne zu, dass man ein Eigenbrötler ist, der sich vor Teamwork sträubt? Oder, dass man ein glühender Verfechter des Dschungelcamps ist? Diese ausweichenden Sätze können als Notlügen bezeichnet werden und sind bis zu einem gewissen Maße legitim. Aber bei welchen Fragen darf gelogen werden und welche sollten vom Arbeitgeber vielleicht gar nicht gestellt werden?

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