Jahresgehalt

Hast Du ein Vorstellungsgespräch in einem Unternehmen, so wird dir irgendwann die Frage nach deinen Gehaltsvorstellungen gestellt.

 

Heutzutage ist es dabei üblich, kein Monatsgehalt mehr zu nennen, sondern seinen Gehaltswunsch als Jahresgehalt zu äußern, denn bei einem Jahresgehalt werden viele verschiedene Faktoren mit eingerechnet. Zum einen wird natürlich das monatliche Bruttoentgelt berücksichtigt, dass in der Regel 12 mal im Jahr ausbezahlt wird. Viele Unternehmen zahlen ihren Arbeitnehmern darüber hinaus aber auch Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld, dass sich in Form eines 13. Gehalts manchmal aber sogar auch in Form eines 14. Gehalts niederschlägt.

 

Des Weiteren kann auch die Zuzahlung zu den vermögenswirksamen Leistungen mit in das Jahresgehalt einbezogen werden. Viele Unternehmen zahlen für ihre Mitarbeiter auch Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung. Auch diese Beiträge gehören mit zum Jahresgehalt. Berücksichtigt werden auch Zuschüsse für Fahrtkosten, Miete, Kindergarten oder Verpflegung.

 

Gibt es zudem noch variable Entgeltbestandteile wie Provisionen, Boni oder Jahresabschluss-gratifikationen so erhöhen auch diese das Jahresgehalt. Alle Zahlungen, die du als Mitarbeiter von deinem Unternehmen im Laufe des Kalenderjahres erhältst, bilden also zusammen dein Jahresgehalt. Lass dich also nicht verwirren, wenn Freunde oder Bekannte mit einem hohen monatlichen Bruttogehalt prahlen. Denn vergleichbar sind die Gehälter tatsächlich erst, wenn du die Jahresgehälter miteinander vergleichst. So kann dein Freund zwar ein hohes Monatsgehalt haben, sein Jahresgehalt kann aber weit unter deinem Jahresgehalt liegen.

 

Das Jahresgehalt hat darüber hinaus aber auch noch andere wichtige Funktionen:

 

  • Mit dem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann unter bestimmten Voraussetzungen die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entfallen.
  • Übersteigt das Jahresentgelt die Beitragsbemessungsgrenze so müssen in den Sozialversicherungszweigen Beiträge nur maximal auf Höhe der Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden.
  • Das jährlich zu versteuernde Einkommen ist die Basis für die Berechnung der zu zahlenden Einkommensteuer.

 

Weitere Infos rund um das Thema Gehalt gibt es unter www.karrierefuehrer.de.

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