Arbeitslosigkeit

Bei drohender Arbeitslosigkeit werden nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) bei der Bundesagentur für Arbeit zwei Arten der Meldung unterschieden:

 

1. Arbeitssuchendmeldung

 

Die Arbeitssuchendmeldung ist notwendig, damit dich die Bundesagentur für Arbeit bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützen kann.

 

2. Arbeitslosmeldung

 

Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung deiner finanziellen Ansprüche. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens jedoch drei Monate vorher) persönlich bei der für deinen Wohnort zuständigen Bundesagentur für Arbeit erfolgen.

Formulare für die Arbeitslosmeldung erhältst du nur bei deiner für dich zuständigen Bundesagentur für Arbeit, du kannst sie dir nicht aus dem Internet herunterladen.

 

Wann musst du dich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden?

 

Spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, beziehungsweise drei Tage nach der Kündigung, wenn bis zur Beendigung des Anstellungsverhältnisses weniger als drei Monate liegen. Hierbei besteht für dich die Verpflichtung, dich persönlich arbeitssuchend zu melden.

Zur Einhaltung der Frist ist es zunächst ausreichend, sich telefonisch oder schriftlich bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden. Im Anschluss erhältst du für deine persönliche Arbeitssuchendmeldung einen Termin bei deinem dir zugewiesenen Arbeitsvermittler.

 

Mit welchen Folgen musst du rechnen, wenn du diese Frist verpasst?

 

Dann droht eine Sperrzeit von 7 Tagen.

 

Wie meldest du dich arbeitssuchend?

 

Um die Frist zu wahren reicht eine telefonische Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit unter der Service-Nummer 01801/ 555111. Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

 

Fragen beim ersten Telefonat:

 

Bei dem ersten Telefonat werden die wichtigsten Daten von dir aufgenommen, wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf

Dann kann auf Wunsch ein Termin für ein zweites Telefonat vereinbart werden, um konkretere Angaben aufzunehmen (Kündigungsfristen, Ende des Beschäftigungsverhältnisses etc.).

Danach wird ein persönlicher Termin mit einem Berater bei der Bundesagentur für Arbeit vereinbart.

 

Anspruch auf Arbeitslosengeld

 

Für den Bezug von Arbeitslosengeld müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du musst arbeitslos sein
  • Du musst dich persönlich arbeitslos gemeldet haben
  • Du musst die Anwartschaftszeit erfüllt haben, d.h. du musst innerhalb der letzten zwei Jahre 12 Monate einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Berücksichtigt werden hier aber auch z.B. Elternzeiten.

 

Dauer des Anspruchs

 

Die Dauer deines Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist abhängig vom Lebensalter und wie lange du in den letzten 5 Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig gewesen bist.

 

Die hier aufgezeigt Kurzübersicht soll nur einen kleinen Einblick in die Thematik der Arbeitslosigkeit geben. Jeder Einzelfall muss für sich betrachtet werden. Für konkretere Informationen schaue auf die Internetseite der Arbeitsagentur oder vereinbare einen persönlichen Beratungstermin bei der für dich zuständigen Bundesagentur für Arbeit.

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