In Stellenanzeigen werden sowohl die fachlichen Anforderungen und die persönlichen Voraussetzungen an die Bewerber formuliert als auch die Aufgaben der zu besetzenden Stelle beschrieben.
Viele Bewerber machen den Fehler, noch nicht einmal ansatzweise auf die jeweilige Anzeige einzugehen. Damit deine eigene Bewerbung nicht direkt auf diesem Stapel der unpassenden Kandidaten landet, ist es zwingend notwendig, die in Stellenanzeigen gegebenen Informationen auch zu nutzen.
Aufbau einer Stellenanzeige
Eine Stellenanzeige enthält in aller Regel Informationen über das Unternehmen, eine Beschreibung des Aufgabengebietes, Voraussetzungen an den Bewerber sowie Kontaktdaten.
Informationen zum Unternehmen
Hier erhältst du Informationen zur Unternehmensgröße und der Branche. Gleichzeitig erfährst du, für welchen Standort die Position ausgeschrieben ist. Darüber hinaus kannst du oft herauslesen, ob das Unternehmen beispielsweise stark expandiert, auf Innovationskurs ist, international oder nur national ausgerichtet ist.
Beschreibung der Aufgaben
Diesen Teil der Anzeige solltest du als Bewerber besonders aufmerksam lesen. Wo ergeben sich Übereinstimmungen zwischen deinen Fähigkeiten, Kenntnissen oder auch Erfahrungen (beispielsweise durch Praktika) und dem beschriebenen Aufgabenbereich? Stelle diese in deiner Bewerbung unbedingt heraus.
Voraussetzungen des Bewerbers
Gehe gründlich auf die genannten Anforderungen ein. Besonders "Muss-Anforderungen" des fachlichen Bereichs solltest du als Bewerber aufgreifen und möglichst mit Beispielen belegen. Die "Kann-Anforderungen" hingegen überlassen dir etwas Spielraum. Auch deine Soft-Skills solltest du nicht einfach nur auflisten, sondern ebenfalls anhand von Praxisbeispielen genauer ausführen.
Kontaktdaten
Hier findest du gegebenenfalls die Rufnummer oder E-Mail-Adresse eines persönlichen Ansprechpartners sowie die Adressdaten des Unternehmens. Oft wird hier zudem auf die Angabe eines Eintrittstermins und Gehaltsvorstellungen hingewiesen.
Anforderungen an eine Stellenanzeige
Gemäß den Anforderungen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes müssen Stellenanzeigen besondere Kriterien erfüllen. So müssen sie geschlechtsneutral ausgeschrieben werden und dürfen z.B. keine Redewendungen wie "jung und dynamisch" (Diskriminierung aufgrund des Alters) oder "uneingeschränkt körperlich belastbar" (Diskriminierung aufgrund einer Behinderung) enthalten.
Wie man Stellenanzeigen richtig liest und wieso man sich nicht abschrecken lassen sollte, wenn die Anforderungen sehr hoch angelegt sind, wird im karriereführer erklärt.