Zwischen den Feiertagen eine ruhige Kugel schieben, ausschlafen, „Quality Time“ mit der Familie und Freunden, gutes Essen und Serien gucken bis einem die Augen zufallen. Grundsätzlich gilt die Zeit „zwischen den Jahren“ als ruhige und besinnliche Zeit, in der nur arbeitet, wer als Beschäftigter für den Notdienst eingeteilt wurde. Stimmt das?
Erstmal vorweg: Gesetzliche Feiertage sind nur der 25. & 26. Dezember. Sollte der 24. und 31. Dezember somit auf einen Wochentag fallen, gelten diese offiziell als Arbeitstage - sofern der Arbeitgeber keine Betriebsferien anordnet. In vielen Bereichen sehen jedoch auch Tarifverträge eine Arbeitsbefreiung für Heiligabend und Silvester vor, zum Teil aber auch nur für einen halben Arbeitstag. Anders herum existieren viele unternehmensspezifische Vereinbarungen, die den Arbeitsnehmern einen halben bis vollen Tag frei geben. In jedem Fall sollte man sich rechtzeitig darüber schlau machen, welche Regelungen im eigenen Unternehmen vorliegen.
Und wie war das jetzt zwischen den Feiertagen? Wer an diesen Tagen gerne frei hätte, sollte bei seinem Vorgesetzten frühzeitig Urlaub beantragen. Da sicherlich auch Ihre Kollegen gerne frei hätten, schadet es bestimmt nicht sich mit diesen im Vorfeld abzusprechen und auf die Gnade des Chefs zu hoffen.
Gelten diese Regeln jetzt für alle Arbeitnehmer? Leider nein. Für nicht gerade wenige Arbeitsgruppen und Betriebe sind Tag-, Nacht- und auch Wochenenddienste regulär. Oder aber bestimmte Arbeiten können nur an bestimmten Tagen durchgeführt werden. Da die Liste sehr lang ist, hier ein paar wenige Beispiele, bei denen an den Feiertagen definitiv geschuftet wird: Krankenhäuser, Polizei und Feuerwehr, Alten- und Kinderheime, Fernsehen, Online-Dienste, Rundfunk, Presse, Gastronomie, Hotellerie und Touristik, Beförderungsunternehmen und viele mehr.